Arno Polzin "Mythos Schwedt"
Verfasst: 17 Mai 2018, 12:16
Neue BStU-Publikation erschienen:
Arno Polzin
Mythos Schwedt
DDR-Militärstrafvollzug und NVA-Disziplinareinheit aus dem Blick der Stasi
Schwedt war ab 1968 der Standort des DDR-Militärstrafvollzugs und
für männliche wehr-pflichtige DDR-Bürger oft ein negativ besetzter
Begriff. Die dort praktizierte Kombination von Freiheitsentzug mit
Schichtarbeit, militärischer Ausbildung und politischer Schulung be-
deutete gegenüber anderen Gefängnissen eine verschärfte Situation.
Eine neue Publikation aus der Reihe „Analysen und Dokumente“ des
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen befasst sich mit dem
Mythos Schwedt.
Wegen der überwiegend fehlenden Gefangenen-, Personal- und
Verwaltungsakten geriet für die Recherche des Forschers Arno Polzin
(BStU) insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit in den Fokus.
Nach Auswertung von über 900 Vorgängen aus dem Bestand ist nun viel
zum Innenleben des Militärstrafvollzugs bekannt, inklusive der Ein-
bindung der Staatssicherheit.
Die Zuständigkeit für den Militärstrafvollzug lag bis 1982 beim Ministerium
des Innern, dann beim Ministerium für Nationale Verteidigung. Von den
Insassen wurde als strafverschärfend empfunden, dass die verbüßte Zeit
trotz Zugehörigkeit zur Armee nicht als Wehrdienst angerechnet wurde.
Neben militärgerichtlich verurteilten Strafarrestanten und Militärstrafge-
fangenen konnten ab 1982 Armeeangehörige sogar per Kommandeursbefehl
mit bis dreimonatigem sogenannten Dienst in der Disziplinareinheit be-
straft werden.
Der zu DDR-Zeiten entstandene Mythos kann nach der vorliegenden Arbeit
zumindest in Teilen entzaubert werden: Es gab ein hartes Tagesregime,
Schikanen und Übergriffe. Doch gab es keine lebensgefährliche Arbeit im
Steinbruch oder Todesfälle bzw. vollendete Suizide unter den Insassen.
Quelle:
BStU Pressemitteilung Nummer 007 vom 15.05.2018
Arno Polzin
Mythos Schwedt
DDR-Militärstrafvollzug und NVA-Disziplinareinheit aus dem Blick der Stasi
Schwedt war ab 1968 der Standort des DDR-Militärstrafvollzugs und
für männliche wehr-pflichtige DDR-Bürger oft ein negativ besetzter
Begriff. Die dort praktizierte Kombination von Freiheitsentzug mit
Schichtarbeit, militärischer Ausbildung und politischer Schulung be-
deutete gegenüber anderen Gefängnissen eine verschärfte Situation.
Eine neue Publikation aus der Reihe „Analysen und Dokumente“ des
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen befasst sich mit dem
Mythos Schwedt.
Wegen der überwiegend fehlenden Gefangenen-, Personal- und
Verwaltungsakten geriet für die Recherche des Forschers Arno Polzin
(BStU) insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit in den Fokus.
Nach Auswertung von über 900 Vorgängen aus dem Bestand ist nun viel
zum Innenleben des Militärstrafvollzugs bekannt, inklusive der Ein-
bindung der Staatssicherheit.
Die Zuständigkeit für den Militärstrafvollzug lag bis 1982 beim Ministerium
des Innern, dann beim Ministerium für Nationale Verteidigung. Von den
Insassen wurde als strafverschärfend empfunden, dass die verbüßte Zeit
trotz Zugehörigkeit zur Armee nicht als Wehrdienst angerechnet wurde.
Neben militärgerichtlich verurteilten Strafarrestanten und Militärstrafge-
fangenen konnten ab 1982 Armeeangehörige sogar per Kommandeursbefehl
mit bis dreimonatigem sogenannten Dienst in der Disziplinareinheit be-
straft werden.
Der zu DDR-Zeiten entstandene Mythos kann nach der vorliegenden Arbeit
zumindest in Teilen entzaubert werden: Es gab ein hartes Tagesregime,
Schikanen und Übergriffe. Doch gab es keine lebensgefährliche Arbeit im
Steinbruch oder Todesfälle bzw. vollendete Suizide unter den Insassen.
Quelle:
BStU Pressemitteilung Nummer 007 vom 15.05.2018